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Unfallarten: Das sind mögliche Unfälle im Straßenverkehr

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was tun, wenn es gekracht hat?

Welche Unfallarten lassen sich unterscheiden?
Welche Unfallarten lassen sich unterscheiden?

Auch wenn Sie eigentlich die Ausnahme sein sollten: Unfälle im Straßenverkehr sind fester Bestandteil des Fahralltages. Ob kleine Lackschäden oder Massenkarambolage, ob alter Drahtesel oder kostspieliger Neuwagen, jeder Fahrer wird wohl im Laufe seines Lebens einmal von einer Unfallsituation heimgesucht.

Verkehrsteilnehmer sollten wissen, welche Situationen zu Unfällen führen können und welche Unfallarten überhaupt unterschieden werden. In diesem Ratgeber finden Sie nähere Informationen.

FAQ: Unfallarten

Welche Unfallarten gibt es?

Unfälle werden durch ihren Typ und ihre Ursache charakterisiert. Eine grobe Einteilung ist: Unfall mit Kollisionspartner, Abkommen von der Fahrbahn, Sonstiges. Eine genauere Liste finden Sie hier.

Wie sollten sie sich – unabhängig von der Unfallart – verhalten, nachdem es gekracht hat?

Sind Personen zu Schaden gekommen, sollten Sie zunächst den Notruf (112) wählen und Erste Hilfe leisten. Außerdem sollten Sie die Unfallstelle absichern. Hier erfahren Sie weitere Details zum Verhalten bei einem Unfall.

Was ist zu tun, wenn Sie ein Tier an- oder überfahren haben?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob das Tier noch lebt. Ist dies der Fall, sollten Sie die Polizei verständigen. Diese gibt Ihnen Auskunft über die weitere Vorgehensweise. Mehr zum Verhalten, nachdem Sie ein Tier angefahren bzw. überfahren haben, finden Sie hier.

Ob Fahranfänger für bestimmte Unfallarten anfälliger sind, lässt sich pauschal nicht beantworten.
Ob Fahranfänger für bestimmte Unfallarten anfälliger sind, lässt sich pauschal nicht beantworten.

Unfallarten haben keine Norm

Ein Unfall im Straßenverkehr meint eine plötzliche Sach- oder Personenbeschädigung, welche sich unfreiwillig und ohne Vorsatz im Bereich des Straßenverkehrs und/oder unter Beteiligung von Fahrzeugen ereignet.

Auch wenn sich Polizei, Gericht und Versicherung, aber auch Statistikamt und Unfallforscher intensiv mit dem Thema beschäftigen, gibt es im Verkehrsrecht keine offiziell anerkannte oder allgemeingültige Typisierung von Unfallarten. Dennoch wird von entsprechenden Instanzen häufig in gleiche oder zumindest ähnliche Kategorien unterschieden.

Je nach Betrachtung können dabei unterschiedliche Ausgangspunkte verwendet werden. Die Einteilung kann sowohl anhand der juristischen Konfliktsituation als auch des Unfallherganges oder der involvierten Parteien erfolgen. Auch eine Unterteilung nach verursachten Schäden und Verletzungen ist denkbar.

Verschiedene Unfallarten anhand ihrer Entstehung

Die hier vorgenommene Unterscheidung der Unfallarten im Verkehr nimmt sich den Entstehungsablauf zur Orientierung: Dabei wird von der Frage ausgegangen, welches Geschehen letzten Endes zum Unfall geführt hat. Bei diesem Ausgangspunkt kann grundsätzlich in drei Kategorien unterschieden werden: Kollision, das Abkommen von der Fahrbahn und andere Unfallarten.

Die Kollision

Die verschiedenen Unfallarten haben unterschiedliche Ursachen.
Die verschiedenen Unfallarten haben unterschiedliche Ursachen.

Von einer Kollision wird dann gesprochen, wenn mindestens zwei Parteien zusammengestoßen sind. Die Kollision umfasst zahlenmäßig wohl die meisten Unfälle und kann, je nach Unfallpartei und Unfallhergang, nochmals in folgende Untergruppen von Unfallarten aufgeteilt werden:

  • Zusammenstoß eines Fahrzeuges mit einem anderen Fahrzeug, welches anhält, anfährt, hält oder parkt; hierbei zählt sowohl das Vorwärts- als auch das Rückwärtsfahren
  • Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, welches voraus fährt oder wartet

Letzteres ist besser als „Auffahren“ bekannt und ereignet sich häufig in Bremssituationen, zum Beispiel beim Abbiegen, an Ampeln, Stoppschildern, beim Stop-and-go oder im Stau.

Die Unterscheidung zu der vorher genannten Unfallart ist die, dass sich hier beide Fahrzeuge in Bewegung befinden. Viele Auffahrunfälle sind zudem auch Nachwirkungen eines größeren Unfalls, bei welchem mehrere Fahrzeuge unfallbedingt halten müssen und es keine oder wenig Bremszeit gibt. Diese Unfallart heißt dann Massen- oder Serienunfall, manchmal auch “Massenkarambolage“.

  • seitlicher Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, welches in die gleiche Richtung fährt, auch Streifen genannt

Dies ereignet sich beim Überholen, Vorbeifahren oder auch einfach nur beim Nebeneinanderfahren auf mehreren Spuren.

  • Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto
  • Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, welches einbiegt, abbiegt oder kreuzt
  • Zusammenstoß eines Fahrzeuges und eines Fußgängers

Letzteres heißt, eine Person wird durch ein fahrendes KFZ in irgendeiner Form berührt, angefahren, verletzt etc. Trotz der Bezeichnung muss ein Fußgänger jedoch nicht zu Fuß unterwegs sein; er kann sich genauso gut auf Rollschuhen, Skiern oder einem Schlitten fortbewegen. Auch Zusammenstöße mit in Kinderwagen befindlichen Kindern zählen hierzu.

  • nicht zuletzt gehört zu der Kollision auch das Aufprallen auf Hindernisse, die sich auf der Fahrbahn befinden

Hierbei kann es sich um Tiere handeln (die Straße kreuzendes Wild, entlaufene Nutztiere, freilaufende Haustiere oder herrenlose Tiere), aber auch Steine, Geäst, umgestürzte Bäume oder Strommasten, die durch Unwetter oder Naturkatastrophen auf die Fahrbahn transportiert wurden.

Das Abkommen von der Fahrbahn

Manche Unfallarten haben schwerwiegendere Folgen als andere.
Manche Unfallarten haben schwerwiegendere Folgen als andere.

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Fahrer von der Fahrbahn abkommen kann. Entweder wollte er einem Hindernis ausweichen, kam durch wetterbedingte Verhältnisse (Vereisungen, Wasserglätte, Matsch) ins Rutschen, verlor durch körperliche Beschwerden die Kontrolle oder fuhr schlichtweg unangepasst.

Zu dieser Gruppe von Unfallarten würde dann auch zählen, wenn beim Abkommen von der Fahrbahn eine Kollision außerhalb dieser stattfindet; so zum Beispiel mit Fußgängern auf Gehwegen, Bäumen, Verkehrsschildern und Ähnlichem.

Andere Unfallarten

In diese Kategorie fallen alle Unfallarten, welche streng genommen nicht in die anderen beiden Überkategorien passen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zusammenstöße mit Personen, die nicht als Fußgänger zählen (Bauarbeiter, Straßenarbeiter, Polizeibeamte, aussteigende Fahrer bei Pannen oder Unfällen)
  • ein- und aussteigende Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Sturz von Fahrzeugen (offene Wagen, Zweiräder)
  • Zusammenstöße mit geführten Tieren oder Reitern
  • Unfälle durch geöffnete Wagentüren
  • Gefahrengutunfälle
  • Unfälle mit Anhänger
Häufig verhält es sich so, dass Verkehrsunfälle eine Kombination aus mehreren Unfallarten sind.

Beispiel: Ein Fahrer will überholen und hat den Verkehr falsch eingeschätzt. Er sieht den sich nahenden Gegenverkehr, versucht auszuweichen und streift dabei seinen Nebenmann. Doch es ist bereits zu spät: Er kollidiert frontal mit dem ihm entgegenkommenden Fahrzeug. Durch die Wucht wird sein Wagen links von der Fahrbahn geschleudert. Diese Situation wäre laut der obigen Aufzählung eine Kombination der drei Unfallarten “Streifen”, “Frontalkollision” und “Abkommen von der Fahrbahn”.

Wie bereits erläutert, ist diese Klassifizierung jedoch lediglich exemplarisch und kann demnach auch keinen Anspruch auf Endgültigkeit erheben.

Ein Unfall hinterlässt nicht nur äußere Spuren

Die bei den einzelnen Unfallarten typischen Verletzungen können zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen.
Die bei den einzelnen Unfallarten typischen Verletzungen können zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen.

Neben den entstandenen Sach. und Personenschäden wirken sich Unfälle häufig auch auf die seelische Gesundheit aus. Je nach Unfallarten leiden Betroffene nicht selten unter Schlafstörungen, Alpträumen, Beklemmungsgefühlen oder Panikattacken, auch noch Monate nach dem Geschehen. Zudem sehen sich viele psychisch danach nicht in der Lage, allein ein Fahrzeug zu bedienen.

Wer im allerschlimmsten Fall sogar einen Tod durch sein Fahrverhalten verursachte, hat wahrscheinlich Jahre lang mit tiefen Schuldgefühlen und Reue zu kämpfen.

Solche Reaktionen sind in der Anfangszeit völlig normal, da die Schnelle und die Schäden eines Autounfalls wie ein Schock oder sogar ein Trauma nachwirken. Wenn Sie jedoch merken, dass Ihnen der Vorfall auch nach längerer Zeit noch im Nacken sitzt, sollte Hilfe gesucht werden – auch wenn kein schwerwiegender Personenschaden verursacht wurde. Es ist nie verkehrt, professionelle psychische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Für solche Fälle gibt es Verkehrspsychologen, welche auf Opfer von Autounfällen spezialisiert sind.

Falls Sie sich nach einem Unfall nicht mehr alleine hinter das Steuer trauen, können Sie sich auch an eine örtliche Fahrschule wenden und ein paar extra Fahrstunden nehmen. Die Anwesenheit eines Fahrlehrers, der im Notfall einschreiten kann, hilft dabei, Blockaden abzubauen und Sie wieder fit für den Verkehr zu machen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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