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Was Sie bei einer geteilten Schuld beachten müssen

In einen Verkehrsunfall sind meist mehrere Personen involviert. Aufgrund der Vielzahl an Fahrzeugen auf den deutschen Straßen, ist ein Unfall mit einem anderen Auto schnell passiert.
Ein kurzer Moment, in dem nicht auf die richtige Geschwindigkeit geachtet wird, ein anderer Fahrer unaufmerksam ist oder keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt: Gründe für einen Unfall gibt es reichlich.
Allerdings sind dabei die wichtigsten Punkte für die Beteiligten des Verkehrsunfalles immer, wer von beiden Seiten die Schuld trägt und wer für die Kosten des entstandenen Schadens aufkommt.
Der folgende Ratgeber gibt Ihnen alle Informationen, wenn bei einem Unfall beide Schuld haben und wer dabei was zahlt.
Inhalt
Wann bei einem Unfall beide Seiten schuld sind
Es gibt mehrere Möglichkeiten, weshalb beide Fahrer nach einem Verkehrsunfall schuld sind. Nicht nur eine Person muss dafür unaufmerksam fahren, sondern auch ein anderer Verkehrsteilnehmer kann die vorausschauende Fahrweise vernachlässigen.
Bei einem Auffahrunfall kann es daher passieren, dass der Vorfahrende ohne triftigen Grund eine starke Bremsung durchführt und der hintere Fahrer den Abstand nicht korrekt eingehalten hat, wodurch sich das Auffahren nicht vermeiden lässt.
Allgemein ist es so, dass ein Mitverschulden bei einem Unfall immer dann vorliegt, wenn sich ein Kfz-Fahrer entgegen der Straßenverkehrsordnung (StVO) verhält oder Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Sobald beide schuld sind am Verkehrsunfall, haben die Beteiligten Anspruch auf Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung.
Ob bei einem Unfall beide Schuld haben, lässt sich meist nach dem Vorfall mit der Unterstützung der Polizei herausfinden. Diese erstellt ein Unfallprotokoll und befragt etwaige Zeugen. Im Nachhinein müssen Sie den Unfallbericht an Ihre Versicherung senden und eine Schadensmeldung machen.
Unfall und beide haben schuld: Welche Versicherung zahlt?
Sollten beide Parteien nach einem Unfall die Schuld tragen, wird der Anspruch auf Schadensersatz aufgeteilt. Die Versicherungen kommunizieren miteinander und klären, nach Sichtung des Unfallberichts, wer zu wie viel Prozent Schuld an dem Autounfall hat.

Nach Absprache der Kfz-Haftpflichtversicherungen werden die Kosten aufgeteilt. Dabei spielen die genauen Umstände eine wichtige Rolle. Diese werden von den Versicherungsanbietern geprüft, beispielsweise durch einen Kfz-Sachverständigen, der ein Gutachten zu den genauen vorliegenden Schäden erstellt.
Ist jeder zu gleichen Teilen Schuld, umfassen die Kosten für die Schadensregulierung 50 % für jeden. Diese werden anteilig von der Versicherung übernommen. Je nach Art der Versicherung, beispielsweise bei einer Vollkaskoversicherung, trägt die Autoversicherung den anfallenden Betrag. Bei einer Teilkaskoversicherung oder der normalen Kfz-Haftpflicht ist dies nicht der Fall.
Die Mitschuld am Unfall für beide Seiten kann allerdings auch in einem anderen prozentualen Maß anfallen. Wenn eine Seite mehr Schuld an dem Unfall hat, ist es möglich, die Höhe der zu tragenden Kosten auch als Quoten anzugeben. So ist der Fall von 70 % zu 30 % sowie von 60 % und 40 % der Kostenübernahme möglich.
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